Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung - Bikini Fashion | Antalya Swimwear

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Gewerbeschein und Gewerbeanmeldung

Wer in Deutschland selbstständig arbeiten möchte und mit der Tätigkeit beabsichtigt Gewinn
zu erzielen, muss grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Dazu beantragt man einen
Gewerbeschein und meldet sein Gewerbe an. Doch nicht jeder Berufsstand ist dazu
verpflichtet und nicht in jeder Branche kann man sich so einfach selbständig machen.
Eine Ausnahme von dieser Regel bilden die so genannten ”freien“ Berufe: Apotheker,
Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sind einige davon. Sie werden
nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes anders behandelt. Weitere Ausnahmen
bilden Berufe in handwerklichen Berufszweigen wie Frisöre. Hier dürfen sich nur
Menschen, die bestimmte Nachweise beruflicher Qualifikationen haben, selbstständig
machen. So dürfen beispielsweise Dachdecker, Bauunterhmer oder Frisöre nur mit
Meistertitel ein Unternehmen führen. Hostessen und Promoter unterliegen keiner
dieser Ausnahmekategorien, so dass nach §1 Abs. 1 GewO Gewerbefreiheit
grundsätzlich jede Person, die dies wünscht, in diesen Bereichen ein
Gewerbe anmelden kann.











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